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Einführung ePass im VLW - Stufe 2 online

Zur Saison 2015/2016 führt der Volleyball-Landesverband Württemberg den elektronischen Spielerpass ein. Der sogenannte „ePass“ löst damit den klassischen Spielerpass ab und wird künftig ausschließlich online beantragt. Durch die Umstellung wird die Abwicklung zur Antragsstellung eines Spielerpasses enorm beschleunigt. Das mühsame Ausfüllen und Versenden von Papierdokumenten entfallen ebenso wie Porto- und eventuell Fahrtkosten für die Vereine.

Die Einführung des elektronischen Spielerpasses gilt für alle Passarten (Aktive, Jugend, BFS und Senioren). Zum 01.07.2015 verlieren alle alten Papier-Spielerpässe ihre Gültigkeit und verbleiben beim Verein/Spieler oder können vernichtet werden. Vorhandene Blanko-Passformulare können an die Geschäftsstelle bis zum 31.10.2015 zur Gutschrift zurück gegeben werden. Es erfolgt eine Gutschrift für den Verein auf künftige Passgebühren.

Der ePass wird stufenweise eingeführt. In der ersten Stufe wurden alle bisherigen Spielerpässe in ePässe umgewandelt und den Vereinen in Phoenix II zur Verfügung gestellt. Damit können die Spielerpassdaten vom Verein überprüft und ggfs. Fehler behoben werden. In diesem Schritt können die Vereine bereits ein Passbild von jedem Spieler mit ePass hochladen. Ohne digitales Passbild kann in der Saison 2015/2016 keine Spielberechtigung erteilt werden.

Stufe 2 ist online
In der zweiten Stufe können die Vereine nun neue Pässe bzw. Passarten beantragen und bereits Vereinswechsel eigenständig durchführen.

Aktuell sind folgende Module vorhanden (Stand: 15.06.2015):

  • ePässe eines Vereins einsehen
  • Personendaten anzeigen und korrigieren
  • Passbild hochladen
  • Passdaten anzeigen und ergänzen
  • ePass von anderem Verein innerhalb des Landesverbandes übernehmen
  • Neuanlage von ePässen (Erstausstellung, Wechsel aus anderem Landesverband)
  • Passdruck für Vereinswechsel mit Freigabecode
  • ... (weitere Module folgen entsprechend der Umsetzung)


Eine Anleitung zu den einzelnen Punkten können Sie hier herunterladen:
Handbuch Phoenix II ePass - Stand: 15.06.2015


Stufe 3 - Mannschaftszuordnung ab Juli 2015 möglich
Um eine Spielberechtigung für eine/mehrere Mannschaften des Vereines zu erhalten, muss der Pass explizit der Mannschaft zugeordnet werden. Erst nach dieser Mannschaftszuordnung ist der/die SpielerIn für die zugeordnete Mannschaft spielberechtigt. Mannschaftszuweisungen sind jeweils gültig bis zum 30.06. der aktuellen Saison oder bis zu einem Vereinswechsel (Regelung Landesspielordnung).

WICHTIG: Zur Erstellung eines ePass muss der/die Spieler/in dem Verein das Formular "Spielerdaten zur Erfassung im ePass des VLW" vorlegen. Der Verein bestätigt den Erhalt entsprechend bei den Personendaten im ePass.